- Zusatzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie

Auf Grund der von der Bundes- und Landesregierung am 16.03. erlassenen Zusatzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat das Bischöfliche Generalvikariat weitere Auflagen erlassen, die zunächst bis mindestens 30. April 2020 gültig sind. Die für alle Gläubigen wichtigsten Anweisungen sind:

Gottesdienste: alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Messfeiern, Taufen, Sterbeämter, Hochzeiten, Jubiläen, Andachten etc.) unterbleiben, dies gilt auch für die Feiern der Kar- und Ostertage! Neue Termine werden erst nach Krisenende abgesprochen.

Erstkommunionfeiern und Firmungen: alle bis Ende Mai 2020 geplanten Termine entfallen und werden erst nach Ende der Krise neu festgelegt.

Krankenbesuche: alle Krankenbesuche müssen leider wegen der Ansteckungsgefahr gerade der älteren Menschen unterbleiben. In dringenden Fällen (Krankensalbung, Versehgang) bitte das Pfarrbüro oder den Priester anrufen! Dieses Sakrament wird weiter gespendet.

Sterbefälle: Es werden bis zum Ende dieser Maßnahmen keine Sterbeämter gefeiert. Die Beisetzung auf dem Friedhof darf nur im engsten Familienkreis stattfinden (keine Nachbarn, Freunde etc.!).

Gotteshäuser: diese stehen, soweit vor Ort üblich und möglich, weiterhin offen für das persönliche Gebet. Bitte halten Sie aber auch dort den Mindestabstand zu anderen Anwesenden ein und beachten die hygienischen Vorgaben.

Versammlungen: alle geplanten Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Sitzungen, Vorträge, Einkehrtage etc.) fallen vorerst bis zum oben genannten Datum aus. Das gilt auch für alle kirchlichen Gruppen, Gremien, Vereine, Arbeitskreise etc (Chorproben, Veranstaltungen, Ausstellungen, jedwede Angebote etc.).

Versammlungsräume: Alle kirchlichen Orte der Begegnung bleiben geschlossen, so auch Pfarrbüchereien, Pfarr- und Jugendheime etc., das gilt auch für alle dort geplanten privaten Feiern und Zusammenkünfte.

Pfarrbüros: diese bleiben für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen! Zu den gewohnten Öffnungszeiten sind sie telefonisch zu erreichen.

Pfarrbrief: da diese Verfügungen bis mindestens Ende April gelten, erscheint auch vorerst kein Pfarrbrief, weil momentan keine Termine und Mitteilungen zu verkünden sind. Sobald dies wieder möglich ist, kommt der neue Pfarrbrief wie gewohnt zu Ihnen.

Weitere aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Tagespresse und den Medien. Weitere Hinweise finden Sie auch auf www.bistum-trier.de/home/corona-virus-informationen. Oder unserer Webseite www.pg-irrel.de.

Wir bitten Sie, auch im Namen des Generalvikars und der Bischöflichen Behörde, um Verständnis für diese für uns alle ungewohnt harten und einschneidenden Maßnahmen. Beten wir füreinander und für alle, die nun in großen Sorgen und Ängsten leben, besonders aber auch für die von dieser Krankheit schon betroffenen Personen, ihre Familien und Angehörigen und alle, die sich zur Zeit besonders für sie einsetzen.

Ihr Pastor Frank-Oliver Hahn

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